Hausordnung
Hausordnung
- zuverlässig – höflich – tolerant -
Die Zusammenarbeit an unserer Schule erfordert Zuverlässigkeit, Höflichkeit, Toleranz und die Bereitschaft aller zur Mitverantwortung.
Vereinbarung
„Besser geht es miteinander“
Ziel: Wohlfühlen in der Schule
§1 Jeder ist wichtig!
Ich kann meine Meinung äußern und respektiere die Meinung anderer.
§2 Wir sind ein Team!
Ich helfe und lasse mir helfen.
§3 Gewalt ist keine Lösung!
Ich behandle Schüler und Lehrer so, wie ich selbst behandelt werden möchte.
§4 Keine Rechte ohne Pflichten!
Ich kann meine Rechte nur wahrnehmen, wenn ich meine Pflichten entsprechend der
Festlegungen (Schulgesetz, Hausordnung, Klassenprogramm) erfülle.
Unterricht und vollständige Unterrichtsmittel sind Pflicht.
§5 Keine Regelverstöße ohne Konsequenzen!
Ich akzeptiere nötige Konsequenzen, die sich aus dem Nichteinhalten der Vereinbarung ergeben.
§6 Bei Regelverstößen wird einheitlich gehandelt!
Zuverlässig:
- Während der Unterrichts- und Pausenzeiten halten sich Schüler in der Schule und auf dem Schulgelände auf.
- Wir erscheinen pünktlich, vorbereitet und mit vollständigen Materialien zum Unterricht. (Schüler spätestens 5 min vor Unterrichtsbeginn.)
Höflich:
- Behandle deine Mitmenschen so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest
- Wir gehen alle (Schüler/Pädagogen/Hausmeister, Assistenten der Schule und Reinigungspersonal/Eltern) respektvoll miteinander um.
- Wir achten auf gepflegte Umgangsformen (Grüßen, Bitte, Danke…).
- Wir halten uns an vereinbarte Regeln.
Tolerant:
- Unser Verhalten während des Unterrichts ist stets darauf gerichtet in ausgeglichener Atmosphäre zu lernen und zu lehren.
- Handys, MP3-Player und ähnliche Tonträger sind mit Betreten des Schulgeländes auszuschalten und gehören in die Tasche. Eingezogene Geräte werden nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Für Zwecke des Unterrichts dürfen sie bei respektvollem Umgang auf Anweisung des unterrichtenden Fachlehrers benutzt werden.
- Messer oder andere Waffen sind in der Schule verboten.
- Jede Art von Diskriminierung, Beleidigung, Bedrohung und Gewaltanwendung lehnen wir grundsätzlich ab und leiten erzieherische Maßnahmen und falls nötig strafrechtliche Schritte ein.
- Wir achten andere und lösen Konflikte friedlich.
- Wir gehen sorgsam mit dem Schuleigentum und dem Eigentum anderer um. Beschädigungen und Verunreinigungen werden geahndet und Schadensansprüche geltend gemacht.
- Wir tragen keine Jacken, Mützen, Kappen oder ähnliches während des Unterrichts.
- Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und zu allen schulischen Veranstaltungen nicht gestattet.
Mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen Vereinbarungen unserer Hausordnung
(1) Maßnahmen gemäß Schulgesetz:
- Individuelle Erziehungsmaßnahmen (Ermahnung, Fachlehrerermahnung, Klassenleitertadel)
- Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz
(2) Vereinbarungen von Eltern-Schülern-Lehrern unserer Bildungseinrichtung:
Zur Umsetzung und Einhaltung o.g. Punkte sind folgende Maßnahmen Bestandteile unserer Hausordnung.
- Vorgehen Trainingsraum
- Festlegungen „Zu-Spät-Kommen“ zum Unterricht
- Verfahren bei Rauchen,…
- Verfahren bei unerlaubter Handynutzung,…
- Festlegungen zu Sozialstunden
(3) Gegebenenfalls sind Meldungen an Ordnungsamt und Polizei erforderlich.
Vorgehen Trainingsraum
I.
- 1. bis 3. x TR → Eintragung im Klassenbuch (Wochenseite, rot, unten) ohne Elternmitteilung
- 4. x TR → Gespräch Schüler/Eltern/KL/PM (bei Bedarf FL) (danach: Ergebnisprotokoll mit Unterschrift der Eltern und Info über Bewährung (Ablauftermin), V: SSA)
Vereinbarung von 6 Wochen Bewährung
II. Bewährung wird nicht eingehalten: III. Bewährung eingehalten:
- 5. x TR → KL Tadel* - 5. x bis 7. x TR → wie 1. bis 3. x
- 6. x TR → Gespräch mit der SL (Schüler, SL) - 8. x TR → wie 5. x TR (siehe II.)
→ Schulleiterermahnung und Androhung KK
- 7. x TR → Klassenkonferenz (E auch Schulelternrat)
→ OM oder EM
(Zeugnis: Sozial/Lernverhalten Note 5 – Mitteilung des KL an die Eltern)
- 8. x TR → nächste Klassenkonferenz (E auch Schulelternrat)
→ nächste OM oder EM
- 9. x TR → weitere Klassenkonferenz(en)
Beachtung:
Handelt es sich um eine Doppelstunde (gleiches Unterrichtsfach) im Block, verbleibt der Schüler beide Unterrichtseinheiten im Trainingsraum. Bei Einzelstunden (in einem Block liegend) geht er zum Unterricht der nächsten Stunde zurück in die Klasse.
Nach einem Trainingsraumaufenthalt ist der/die jeweilige Schüler/in verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff umgehend und selbstständig nachzuarbeiten.
Mit einer Kontrolle der versäumten Lerninhalte in der nächsten Unterrichtsstunde ist zu rechnen.
* Parallel zu den o.g. Maßnahmen können durch die Klassenleiterteams weitere EM (wie Ausschluss von Projekten etc.) ohne Klassenkonferenz zusätzlich beschlossen werden. Die KL informieren SL und Eltern über die Maßnahmen und dokumentieren diese in der Schülerakte.
Vorgehen „Zu-Spät-Kommer“
Die Schüler melden sich direkt in ihren Unterrichtsräumen
- 1. bis 4. x → Eintragung im Klassenbuch
Klassenleiterstunde 1x wöchentlich: Kontrolle der Fehlzeiten durch den KL und Information an die Eltern (HA-Heft, Telefonat oder Elternbrief (siehe LZ-Kopiervorlage) (Schüler haben die Möglichkeit, eine Entschuldigung beim Klassenlehrer vorzulegen → Streichung der Fehlstunde durch den KL möglich)
- 5. x → Gespräch Schüler/Eltern/KL (zudem KL: schriftl. Info an Eltern mit Ergebnisprotokoll → in Schülerakte)
- 6. x → KL Tadel *
→ 1 unentschuldigter Fehltag auf dem Zeugnis
- 7. x → Gespräch mit der SL (Schüler, SL)
→ Schulleiterermahnung und Androhung KK
- 8. x → Klassenkonferenz
→ OM oder EM
(Zeugnis: Lernverhalten Note 5 – Mitteilung der KL an die Eltern
• Meldung ans Ordnungsamt → „Schulpflichtsverletzung“ (V.: Klassenleiter/+Info Eltern)
- 9. x → nächste Klassenkonferenz
→ nächste OM oder EM
- 10. x → weitere Klassenkonferenz(en)
Beachtung:
Nach einer Fehlstunde ist der/die jeweilige Schüler/in verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff umgehend und selbstständig nachzuarbeiten. Mit einer mündlichen/schriftlichen Kontrolle der versäumten Lerninhalte in der nächsten Unterrichtsstunde ist zu rechnen.
Beim Zu-Spät-Kommen während einer Kontrolle wird kein Einlass gewährt. Der Schüler ist verpflichtet, bis zum Einlass durch den Fachlehrer vor der Tür des Unterrichtsraumes ohne erneutes Anklopfen zu warten. Der entsprechende Test muss zum nächsten Nachschreibetermin vom Schüler nachgeholt werden.
*Parallel zu den o.g. Maßnahmen können durch die Klassenleiterteams weitere EM (wie Ausschluss von Projekten etc.) ohne Klassenkonferenz zusätzlich beschlossen werden. Die KL informieren SL und Eltern über die Maßnahmen und dokumentieren diese in der Schülerakte.
Verfahren bei Rauchen (Pkt. 1 bis 2)/
bei Missbrauch von Alkohol/Drogen und
Mitführen unerlaubter Gegenstände (jeweils Pkt. 1)
Wird ein Schüler auf dem Gelände der Schule beim Rauchen etc. ertappt:
1. Vergehen:
- Eintrag ins Raucherbuch durch den Zeigen (NAME, TATORT, UHRZEIT, ZEUGE)
- Information ans Elternhaus durch Klassenlehrer oder diensthabenden Kollegen im Trainingsraum
• Abholung durch die Eltern/Verbleib im TR bis Unterrichtsschluss
• Vermerk im Klassenbuch durch Klassenlehrer
2. Vergehen:
- Eintragung ins Raucherbuch
- Anzeige beim Ordnungsamt (erfolgt durch Frau Dyballa)
• der Schüler verbleibt im Unterricht
• Vermerk im Klassenbuch durch Klassenlehrer
• Wiederholung etc. → jeweils wie 2.
Verfahren Sozialstunden
(Eintragung der Sozialstundenschüler im Aushang-Lehrerzimmer)
Sollten Sozialstunden nicht absolviert werden:
1. Fernbleiben:
• Stunde wird wiederholt + Zusatzstunde = 2 Stunden sind zu leisten
2. Fernbleiben:
• Stunde wird wiederholt + Zusatzstunde = 4 Stunden sind zu leisten
3. Fernbleiben:
• Klassenleitertadel + 1 Ferienarbeitstag (=6 Stunden) ist zu leisten + Ladung vor SR
Verfahren bei unerlaubter Handy-Nutzung/sonstige Medien (siehe Hausordnung)
Bei Zuwiderhandlungen wird das technische Gerät ausgeschaltet durch den entsprechenden Pädagogen eingezogen und muss persönlich von einem Erziehungsberechtigten bei diesem abgeholt werden.
Sollte der Schüler sich weigern, das Gerät abzugeben, werden sofort die Eltern informiert. Die Schule behält sich vor, bei Verweigerung der Abgabe die Polizei einzuschalten, da in diesem Fall davon auszugehen ist, dass der Schüler unerlaubte Inhalte auf seinem Handy speichert.

